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Hier gebe ich einen kurzen Überblick darüber, welche Lebensmittel bei der speziellen Kohlenhydratdiät (SCD) im einzelnen erlaubt sind und was sonst noch beachtet werden muss.

Vorweg jedoch folgender wichtiger Hinweis:


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Zusammenfassung auf keinen Fall das Buch von Elaine Gottschall ersetzt.
Wer die SCD ernsthaft ausprobieren möchte, sollte dieses
Buch unbedingt lesen, denn dort sind sehr viele wichtige
Zusatzinformationen enthalten, die ich hier nicht alle
darstellen kann und will. Im übrigen gilt mein
medizinischer Haftungsausschluss
.



Nun aber zu den Einzelheiten der SCD:

Die SCD beruht im Wesentlichen darauf, dass komplexe Kohlenhydrate aus der Ernährung gestrichen werden.
Warum das so ist, kann hier nachgelesen werden.

Einfache Kohlenhydrate können dagegen im allgemeinen in unbegrenzter Menge verzehrt werden, so dass eine ausreichende Versorgung des Körpers mit Kohlenhydraten gewährleistet ist.

Es folgen zunächst die Listen der erlaubten bzw. nicht erlaubten Lebensmittel. Beide Listen biete ich auch als verkleinerte Druckversion an - sehr praktisch, um sie zum Beispiel mit
zum Einkaufen zu nehmen, Freunden und Familienmitgliedern
zu geben oder in die Küche zu hängen.


      Erlaubte Lebensmittel bei der SCD
Gemüse
Artischocken, Auberginen, Blumenkohl, Brechbohnen, Brokkoli, Brunnenkresse, Erbsen, frische Kräuter, Gurken, grüne Bohnen, Grünkohl, Knoblauch, Kohl, Kürbis, Möhren, Paprikaschoten, Pilze, Rosenkohl, rote Beete, Sellerie, Spargel, Spinat, alle Sorten Salat, Tomaten, Zucchini, Zwiebeln

Alles entweder frisch oder tiefgefroren ohne Zusatz von Stärke oder Zuckerstoffen.
Früchte
Apfelsinen, Äpfel, Aprikosen, Ananas, Avocados, reife Bananen (es müssen braune Punkte auf der Schale sein), jede Art von Beeren, Birnen, Datteln (ohne Zucker- oder Sirupzusatz), Grapefruit, Kirschen, Kiwis, frische Kokosnuss, ungesüßte Kokosraspeln, Kumquat, Limonen, Mandarinen, Mangos, Melonen, Nektarinen, Orangen, Papayas, Pfirsiche, Pflaumen, Rhabarber, Rosinen (möglichst dunkel), Trauben, Zwetschgen, Zitronen

Alles frisch, roh, gekocht, tiefgefroren oder getrocknet, jeweils ohne Zuckerzusatz. Dosenobst ist nur erlaubt, wenn es im eigenen Saft konserviert wurde und keine Zuckerzusätze enthält. Beim Einkochen von Obst nur Honig oder reines Saccharin (Apotheke) verwenden.
Hülsenfrüchte
getrocknete weiße Bohnen und Linsen

aber erst frühestens nach ca. 3 Monaten SCD und
nur wie folgt zubereitet: über Nacht in Wasser einweichen, das Einweichwasser weggießen, unter fließendem Wasser abspülen und weichkochen
Fleisch
jedes frische und tiefgefrorene Fleisch ohne unerlaubte Zusätze wie Stärke, Molkepulver, Saccharose, Dextrose, Zuckerstoffe usw.
Geräuchertes Fleisch nur, wenn beim Räuchern zu keinem Zeitpunkt Zucker benutzt wurde

Möglichst unbehandeltes Fleisch verwenden.
Zutatenlisten sehr genau lesen!
Fisch
alle frischen oder tiefgefrorenen Fische und Meeresfrüchte ohne unerlaubte Zusätze,
Dosenfisch in Öl oder Wasser ohne unerlaubte Zusätze,
Räucherfisch nur, wenn beim Räuchern zu keinem Zeitpunkt Zucker benutzt wurde
Eier
alle frischen Eier
Nüsse
alle ungerösteten Nüsse, Erdnüsse in der Schale geröstet nach 6 Monaten, Erdnussbutter ohne unerlaubte Zusätze

Salzige Nussmischungen sind nicht gestattet, da sie beim Rösten meist mit einer Stärkeschicht überzogen werden.
Nüsse können aber ganz einfach im Backofen selbst geröstet werden.
Besonders zu Beginn der Diät bzw. bei Durchfall sollten Nüsse, wenn überhaupt, nur geschält und gemahlen und möglichst wenig verzehrt werden.


Esskastanien, aber nur, wenn sie wie getrocknete Hülsenfrüchte zubereitet werden (über Nacht einweichen, Einweichwasser weggießen, abspülen, weichkochen)
Samen
Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne, Mohn, Sesam

aber erst drei Monate nach Abklingen der letzten Symptome und sehr vorsichtig antesten!
Milchprodukte

Butter,
selbstgemachter laktosefreier SCD-Joghurt, selbstgemachter laktosefreier SCD-Quark, selbstgemachte laktosefreie saure Sahne,
selbstgemachtes SCD-Eis,
Cheddar, Havarti, Emmentaler, Appenzeller

folgende Käsesorten sind gelegentlich erlaubt:

Allgäuer Bergkäse, Raclette, Asiago, Tilsiter, Blauschimmelkäse, Gorgonzola, Brie, Camembert, Edamer, Butterkäse, Esrom, Bonbel, Gouda, Limburger, Monterey Jack, Münster, Parmesan (geriebener Parmesan nur ohne Zusatzstoffe), Port du Salut, Provolone, Roquefort, Stilton

Achtung: gewaschener Hüttenkäse ist entgegen der Aussage in der deutschen Übersetzung des Buches über die SCD nicht erlaubt. Wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, wird durch das Waschen die Laktose nicht entfernt. Stattdessen kann in allen Rezepten abgetropfter laktosefreier SCD-Joghurt benutzt werden.

Fette und Öle
Butter, reines Kokosfett, Olivenöl, Sonnenblumenöl und alle anderen Öle, auch Maiskeimöl und Sojaöl. Leinsamenöl nur, wenn im Kühlschrank aufbewahrt.
Essig
alle Essigsorten ohne Zucker, kein Balsamessig
Gewürze
Salz, Pfeffer, alle Gewürze, aber keine Gewürzmischungen und kein Bockshornklee
Getränke

Wasser, schwacher Kaffee, schwacher Schwarztee, Pfefferminztee, bis zu 2 Tassen Grüner Tee pro Tag, frisch gepresste Obst- und Gemüsesäfte der erlaubten Sorten;
gekaufte Säfte: nur reine Säfte mit dem Aufdruck "Ohne Zuckerzusatz", Trauben- oder Birnensaft auch ohne diesen Aufdruck, keine Mischsäfte

trockener Wein, gelegentlich Gin, Korn, Whisky (Scotch und Bourbon), Wodka, weißer Rum, weißer Tequila

Kokosnuss- und Mandelmilch können nach 6 Monaten ausprobiert werden

Süßungsmittel
Honig und reines Saccharin (Apotheke)
Sonstiges
Gelatine, Natron, eingelegte Gurken und Oliven ohne unerlaubte Zusätze wie Zucker usw. - Etiketten sehr genau lesen!, Senf ohne unerlaubte Zusätze (meist ist das der scharfe Senf, er kann mit Honig gesüßt werden wenn er milder gewünscht wird), Mayonnaise und Ketchup nur selbstgemacht, E-Nummern/ Zusatzstoffe siehe hier.
Erlaubte E-Nummern/ Zusatzstoffe sind z. B.
E 270 (Milchsäure), E 300 (Ascorbinsäure),
E 322 (Lecithin), E 330 (Zitronensäure),
E 422 (Glycerin, Glycerol), E 954 (Saccharin)
                
                         Zur Druckversion der erlaubten Lebensmittel


             
Nicht erlaubte Lebensmittel bei der SCD
Gemüse
Algen, Bataten, Bohnensprossen, Jamswurzel, Kartoffeln, Kohlrabi, Okra, Pastinaken, Seetang, Süßkartoffeln, Steckrüben, Topinambur, Dosengemüse

Achtung: Steckrüben zählen in der deutschen Ausgabe des Buches über die SCD noch zu den erlaubten Lebensmitteln. Das hat sich aber mittlerweile geändert, siehe die Informationen hier.
Getreide
alle Getreidesorten: Weizen, Gerste, Mais, Roggen, Hafer, Reis, Buchweizen, Hirse, Triticale, Bulgur, Dinkel, Quinoa, Amaranth, Baumwollsaat (Getreideersatz)

alle daraus hergestellten Produkte wie z. B. Mehl, Brot, Cornflakes, Nudeln, Haferflocken, Couscous, Grieß usw.
Hülsenfrüchte
Dicke Bohnen, Kichererbsen, Kidneybohnen, Sojabohnen, Mungobohnen, Bohnenmehl
Fleisch
verarbeitete Fleischwaren wie Würstchen, Salami,
Geflügelwurst, Schinken, Dosenfleisch,
geräucherte Fleischwaren

Grund: sie enthalten meist unerlaubte Zusätze wie Stärke, Molkepulver, Laktose, Zuckerstoffe usw. Manchmal findet man aber Fleischwaren ohne diese Zusätze - dann können sie in die Ernährung
aufgenommen werden.
Fisch
Panierter Fisch, Dosenfisch in Soße, geräucherter Fisch
Nüsse
gekaufte geröstete und gesalzene Nüsse oder Nussmischungen, Kastanienmehl
Samen
Leinsamen
Milchprodukte

Milch, gekaufter Joghurt, gekaufter Quark, Sahne, gekaufte Saure Sahne und Crème Fraîche,
Hüttenkäse, Frischkäse, Feta, Gjetost, Greyerzer, Mozzarella, Neufchatel, Mager Mysost, Prim, Ricotta, Räucherkäse, Schmelzkäse, Kochkäse oder andere Käseerzeugnisse sowie alle Käsesorten mit unerlaubten Zusätzen

Fette und Öle
Margarine,
Fette und Öle mit unerlaubten Zusätzen
Essig
Balsamessig, Essigsorten mit Zucker oder anderen unerlaubten Zusätzen
Gewürze

Gewürzmischungen mit unerlaubten Zusätzen wie Laktose, Dextrose, Stärke usw. ;
Curry, Zwiebelpulver, Knoblauchpulver,
Bockshornklee

Getränke
Milch, Sojamilch, mit Enzymen behandelte oder versetzte Milch, Roibuschtee, Lapachotee, Kräutertee, Instanttee, Instantkaffee, Kaffeeersatz (die meisten Sorten enthalten nicht erlaubtes Malz)

Fruchtsaft ohne den Aufdruck "Ohne Zuckerzusatz", siehe den Hinweis hier

Bier, Sherry, Kräuterlikör, Fruchtlikör, Weinbrand, brauner Rum, brauner Tequila und alle anderen süßen Weine und Spirituosen
Süßungsmittel
weißer und brauner Zucker, Süßstoffe (außer Saccharin), Zuckerstoffe, Kandis, Zuckerrüben-, Mais- oder Ahornsirup, Laktose, Dextrose, Fruktose, Maltose, Saccharose
Sonstiges
Backpulver, Hefe, Pektin, Stärke jeder Art (Mais-, Kartoffel-, Sago-, Tapioka- usw.), Johannisbrotkernmehl, Agar Agar, Carrageen, Fruktose- und Glukosesirup, Fruktose-, Glukose- oder Dextrosepulver, Carob,
Produkte mit FOS (Fruktooligosaccharide), alle Fertiggerichte und -soßen, Tomatenmark, Schokolade, Kakao, Brühwürfel, Fertigsuppen, Fertigeis, Sojasauce, gemahlener Chicoree/ Zichorienwurzel als Kaffeezusatz (anders als im Buch! Vergleiche die Informationen dazu hier), alle sonstigen Lebensmittel mit unerlaubten Zusätzen.
Informationen zu E-Nummern/ Zusatzstoffe siehe hier.
Nicht erlaubt sind z. B. folgende E-Nummern (aber auch noch viele andere, deshalb im Zweifelsfall ein Produkt mit einer unbekannten E-Nummer besser nicht verwenden!):
150a, 150b, 150c, 150d, 400, 401, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 407a, 410, 412, 413, 414, 415, 416, 417, 418, 420, 421, 425, 440a, 440b, 444, 473, 474, 950, 951, 952, 953, 957, 959, 965, 966, 967, 1400, 1401, 1403, 1404, 1410, 1411, 1412, 1413, 1414, 1420, 1422, 1440, 1442, 1450

                      
                Zur Druckversion der nicht erlaubten Lebensmittel


Ich weiß, dass das Lesen der Liste mit den nicht erlaubten Lebensmitteln
zunächst ein ziemlicher Schock sein kann (mir ging es jedenfalls damals so).
Wie man im umfangreichen Rezeptteil des Buches von Elaine Gottschall
und bei den Rezepten auf diesen Seiten aber leicht feststellen kann, lassen
sich aus den erlaubten Lebensmitteln jedoch die tollsten Dinge zaubern.
Neben klassischen Gerichten mit Gemüse, Fleisch oder Fisch sind Aufläufe,
Salate, Suppen, Soßen und sogar Brot, Kuchen, Pizza, Eis, Kekse, Muffins,
Chips, Süßigkeiten und vieles mehr möglich.
Insgesamt stellt die SCD eine
sehr ausgewogene und natürliche Ernährung dar.


Es ist wichtig, dass die Diät hundertprozentig eingehalten wird.
"Ein bisschen SCD" gibt es leider genau so wenig wie ein bisschen schwanger.

Ebenso müssen natürlich auch bei der SCD individuelle Unverträglich-
keiten und eventuell bestehende Allergien berücksichtigt werden.
Die SCD ist nämlich entgegen der Annahme vieler keine Einheitsdiät,
sondern muss von jeder und jedem auf die ganz persönliche Situation
zugeschnitten werden.

Außerdem ist es sehr wichtig, nicht gleich von Anfang an die ganze Palette
der erlaubten Lebensmittel zu essen. Zu Beginn der Diät ist es erforderlich,
für 2 bis 5 Tage die sogenannte Anfangsdiät zu machen. Dadurch wird der
Darm auf die Ernährungsumstellung durch die SCD eingestimmt.
Und auch danach werden neue Lebensmittel nur ganz behutsam, Schritt
für Schritt hinzugefügt. Manchmal können durch diese behutsame
Vorgehensweise sogar bestehende Unverträglichkeiten verschwinden.
So wird beispielsweise Obst erst nach 2 Wochen und dann zunächst nur
in geschälter und gekochter Form eingeführt. Die volle Palette der bei
der SCD erlaubten Lebensmittel steht auf diese Weise, je nach persönlichem Fortschritt, erst nach frühestens 6 Monaten zur Verfügung.
Wenn sich eine Besserung des Zustands ergibt, sollte die SCD noch mindestens
ein Jahr nach dem Verschwinden des letzten Symptoms eingehalten werden.

Die SCD wirkt jedoch nicht bei jedem Menschen, und auch nicht bei
jedem Menschen gleich schnell. Manche sehen sehr schnell Fortschritte,
bei anderen dauert es länger. Als Faustregel hat es sich bewährt, die SCD
einen Monat lang ernsthaft zu befolgen, um zu sehen, ob sich bereits eine Verbesserung ergibt und dann zu entscheiden, ob sie auch weiterhin
befolgt werden soll. Hierfür empfiehlt es sich, während dieser Zeit ein Ernährungstagebuch zu führen.

Darüber hinaus kann die SCD eine eventuell erforderliche
schulmedizinische Behandlung natürlich nicht ersetzen.
Besonders während eines Krankheitsschubes können zusätzliche
Maßnahmen wie z. B. eine medikamentöse Behandlung erforderlich
sein. Dies sollte mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden
Ärztin abgesprochen werden. Auf keinen Fall sollten Medikamente,
die bereits eingenommen werden, einfach abgesetzt werden.












 






 


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