Hier
gebe ich einen kurzen Überblick darüber, welche Lebensmittel bei
der speziellen Kohlenhydratdiät (SCD) im einzelnen erlaubt sind und
was sonst noch beachtet werden muss.
Vorweg jedoch folgender wichtiger Hinweis:
Ich weise ausdrücklich darauf hin,
dass diese Zusammenfassung auf keinen Fall das Buch
von Elaine Gottschall ersetzt.
Wer die SCD ernsthaft ausprobieren möchte, sollte dieses
Buch unbedingt lesen, denn dort sind sehr viele wichtige
Zusatzinformationen enthalten, die ich hier nicht alle
darstellen kann und will. Im übrigen gilt mein
medizinischer Haftungsausschluss.
Nun aber zu den Einzelheiten der SCD:
Die SCD beruht im Wesentlichen darauf, dass komplexe
Kohlenhydrate aus der Ernährung gestrichen werden.
Warum das so ist, kann hier
nachgelesen werden.
Einfache Kohlenhydrate können dagegen im allgemeinen
in unbegrenzter Menge verzehrt werden, so dass eine ausreichende Versorgung
des Körpers mit Kohlenhydraten gewährleistet ist.
Es folgen zunächst die Listen der erlaubten
bzw. nicht erlaubten Lebensmittel. Beide Listen biete ich auch als verkleinerte
Druckversion an - sehr praktisch, um sie zum Beispiel mit
zum Einkaufen zu nehmen, Freunden und Familienmitgliedern
zu geben oder in die Küche zu hängen.
Alles entweder frisch oder tiefgefroren ohne
Zusatz von Stärke oder Zuckerstoffen.
Früchte
Apfelsinen, Äpfel,
Aprikosen, Ananas, Avocados, reife Bananen (es müssen braune
Punkte auf der Schale sein), jede Art von Beeren, Birnen, Datteln
(ohne Zucker- oder Sirupzusatz), Grapefruit, Kirschen, Kiwis, frische
Kokosnuss, ungesüßte Kokosraspeln, Kumquat, Limonen,
Mandarinen, Mangos, Melonen, Nektarinen, Orangen, Papayas, Pfirsiche,
Pflaumen, Rhabarber, Rosinen (möglichst dunkel), Trauben, Zwetschgen,
Zitronen
Alles frisch, roh, gekocht, tiefgefroren oder
getrocknet, jeweils ohne Zuckerzusatz. Dosenobst ist nur erlaubt,
wenn es im eigenen Saft konserviert wurde und keine Zuckerzusätze
enthält. Beim Einkochen von Obst nur Honig oder reines Saccharin
(Apotheke) verwenden.
Hülsenfrüchte
getrocknete weiße
Bohnen und Linsen
aber erst frühestens nach ca.
3 Monaten SCD und nur wie folgt zubereitet: über
Nacht in Wasser einweichen, das Einweichwasser weggießen,
unter fließendem Wasser abspülen und weichkochen
Fleisch
jedes frische und tiefgefrorene
Fleisch ohne unerlaubte Zusätze wie Stärke, Molkepulver,
Saccharose, Dextrose, Zuckerstoffe usw.
Geräuchertes Fleisch nur, wenn beim Räuchern zu keinem
Zeitpunkt Zucker benutzt wurde
Möglichst unbehandeltes Fleisch verwenden.
Zutatenlisten sehr genau lesen!
Fisch
alle frischen oder tiefgefrorenen
Fische und Meeresfrüchte ohne unerlaubte Zusätze,
Dosenfisch in Öl oder Wasser ohne unerlaubte Zusätze,
Räucherfisch nur, wenn beim Räuchern zu keinem Zeitpunkt
Zucker benutzt wurde
Eier
alle frischen Eier
Nüsse
alle ungerösteten
Nüsse, Erdnüsse in der Schale geröstet nach 6 Monaten,
Erdnussbutter ohne unerlaubte Zusätze
Salzige Nussmischungen sind nicht gestattet,
da sie beim Rösten meist mit einer Stärkeschicht überzogen
werden.
Nüsse können aber ganz einfach im Backofen selbst geröstet
werden.
Besonders zu Beginn der Diät bzw. bei Durchfall sollten Nüsse,
wenn überhaupt, nur geschält und gemahlen und möglichst
wenig verzehrt werden.
Esskastanien, aber nur, wenn sie wie getrocknete
Hülsenfrüchte zubereitet werden (über Nacht einweichen,
Einweichwasser weggießen, abspülen, weichkochen)
Samen
Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne,
Mohn, Sesam
aber erst drei Monate nach Abklingen
der letzten Symptome und sehr vorsichtig antesten!
Allgäuer Bergkäse, Raclette, Asiago, Tilsiter, Blauschimmelkäse,
Gorgonzola, Brie, Camembert, Edamer, Butterkäse, Esrom, Bonbel,
Gouda, Limburger, Monterey Jack, Münster, Parmesan (geriebener
Parmesan nur ohne Zusatzstoffe), Port du Salut, Provolone, Roquefort,
Stilton
Achtung: gewaschener Hüttenkäse
ist entgegen der Aussage in der deutschen Übersetzung des
Buches über die SCD nicht erlaubt. Wie sich im Nachhinein
herausgestellt hat, wird durch das Waschen die Laktose nicht entfernt.
Stattdessen kann in allen Rezepten abgetropfter laktosefreier
SCD-Joghurt benutzt werden.
Fette und Öle
Butter, reines Kokosfett,
Olivenöl, Sonnenblumenöl und alle anderen Öle, auch
Maiskeimöl und Sojaöl. Leinsamenöl nur, wenn im Kühlschrank
aufbewahrt.
Essig
alle Essigsorten ohne
Zucker, kein Balsamessig
Gewürze
Salz, Pfeffer, alle Gewürze,
aber keine Gewürzmischungen und kein Bockshornklee
Getränke
Wasser, schwacher Kaffee,
schwacher Schwarztee, Pfefferminztee, bis zu 2 Tassen Grüner
Tee pro Tag, frisch gepresste Obst- und Gemüsesäfte der
erlaubten Sorten;
gekaufte Säfte: nur reine Säfte mit dem Aufdruck "Ohne
Zuckerzusatz", Trauben- oder Birnensaft auch ohne diesen Aufdruck,
keine Mischsäfte
Kokosnuss- und Mandelmilch können nach 6 Monaten ausprobiert
werden
Süßungsmittel
Honig und reines Saccharin
(Apotheke)
Sonstiges
Gelatine, Natron, eingelegte
Gurken und Oliven ohne unerlaubte Zusätze wie Zucker usw.
- Etiketten sehr genau lesen!, Senf ohne unerlaubte Zusätze
(meist ist das der scharfe Senf, er kann mit
Honig gesüßt werden wenn er milder gewünscht wird),
Mayonnaise und Ketchup nur selbstgemacht, E-Nummern/
Zusatzstoffe siehe hier.
Erlaubte E-Nummern/ Zusatzstoffe sind
z. B.
E 270 (Milchsäure), E 300 (Ascorbinsäure),
E 322 (Lecithin), E 330 (Zitronensäure),
E 422 (Glycerin, Glycerol), E 954 (Saccharin)
Achtung: Steckrüben zählen in der
deutschen Ausgabe des Buches über die SCD noch zu den erlaubten
Lebensmitteln. Das hat sich aber mittlerweile geändert, siehe
die Informationen hier.
verarbeitete Fleischwaren
wie Würstchen, Salami,
Geflügelwurst, Schinken, Dosenfleisch,
geräucherte Fleischwaren
Grund: sie enthalten meist unerlaubte Zusätze
wie Stärke, Molkepulver, Laktose, Zuckerstoffe usw. Manchmal
findet man aber Fleischwaren ohne diese Zusätze - dann können
sie in die Ernährung
aufgenommen werden.
Fisch
Panierter Fisch, Dosenfisch
in Soße, geräucherter Fisch
Nüsse
gekaufte geröstete
und gesalzene Nüsse oder Nussmischungen, Kastanienmehl
Samen
Leinsamen
Milchprodukte
Milch, gekaufter Joghurt, gekaufter
Quark,Sahne,gekaufte
Saure Sahne und Crème Fraîche, Hüttenkäse, Frischkäse,
Feta, Gjetost, Greyerzer, Mozzarella, Neufchatel, Mager Mysost,
Prim, Ricotta, Räucherkäse, Schmelzkäse, Kochkäse
oder andere Käseerzeugnisse sowie alle Käsesorten mit
unerlaubten Zusätzen
Fette und Öle
Margarine,
Fette und Öle mit unerlaubten Zusätzen
Essig
Balsamessig, Essigsorten
mit Zucker oder anderen unerlaubten Zusätzen
Gewürze
Gewürzmischungen mit unerlaubten
Zusätzen wie Laktose, Dextrose, Stärke usw. ;
Curry, Zwiebelpulver, Knoblauchpulver,
Bockshornklee
Getränke
Milch, Sojamilch, mit
Enzymen behandelte oder versetzte Milch, Roibuschtee, Lapachotee,
Kräutertee, Instanttee, Instantkaffee, Kaffeeersatz (die meisten
Sorten enthalten nicht erlaubtes Malz)
Fruchtsaft ohne den Aufdruck "Ohne Zuckerzusatz", siehe
den Hinweis hier
Bier, Sherry, Kräuterlikör, Fruchtlikör, Weinbrand,
brauner Rum, brauner Tequila und alle anderen süßen Weine
und Spirituosen
Süßungsmittel
weißer und brauner
Zucker, Süßstoffe (außer Saccharin), Zuckerstoffe,
Kandis, Zuckerrüben-, Mais- oder Ahornsirup, Laktose, Dextrose,
Fruktose, Maltose, Saccharose
Sonstiges
Backpulver, Hefe, Pektin,
Stärke jeder Art (Mais-, Kartoffel-, Sago-, Tapioka- usw.),
Johannisbrotkernmehl, Agar Agar, Carrageen, Fruktose- und Glukosesirup,
Fruktose-, Glukose- oder Dextrosepulver, Carob,
Produkte mit FOS (Fruktooligosaccharide), alle Fertiggerichte und
-soßen, Tomatenmark, Schokolade, Kakao, Brühwürfel,
Fertigsuppen, Fertigeis, Sojasauce, gemahlener Chicoree/ Zichorienwurzel
als Kaffeezusatz (anders als im Buch! Vergleiche
die Informationen dazu hier),
alle sonstigen Lebensmittel mit unerlaubten Zusätzen.
Informationen zu E-Nummern/ Zusatzstoffe siehe hier.
Nicht erlaubt sind z. B. folgende
E-Nummern (aber auch noch viele andere, deshalb im Zweifelsfall
ein Produkt mit einer unbekannten E-Nummer besser nicht verwenden!):
150a, 150b, 150c, 150d, 400, 401,
402, 403, 404, 405, 406, 407, 407a, 410, 412, 413, 414, 415, 416,
417, 418, 420, 421, 425, 440a, 440b, 444, 473, 474, 950, 951, 952,
953, 957, 959, 965, 966, 967, 1400, 1401, 1403, 1404, 1410, 1411,
1412, 1413, 1414, 1420, 1422, 1440, 1442, 1450
Ich weiß, dass das Lesen der Liste mit
den nicht erlaubten Lebensmitteln
zunächst ein ziemlicher Schock sein kann (mir ging es jedenfalls
damals so).
Wie man im umfangreichen Rezeptteil des Buches von Elaine Gottschall
und bei den Rezepten auf diesen Seiten aber leicht feststellen kann, lassen
sich aus den erlaubten Lebensmitteln jedoch die tollsten Dinge zaubern.
Neben klassischen Gerichten mit Gemüse, Fleisch oder Fisch sind Aufläufe,
Salate, Suppen, Soßen und sogar Brot, Kuchen, Pizza, Eis, Kekse,
Muffins,
Chips, Süßigkeiten und vieles mehr möglich. Insgesamt
stellt die SCD eine
sehr ausgewogene und natürliche Ernährung dar.
Es ist wichtig, dass die Diät hundertprozentig
eingehalten wird.
"Ein bisschen SCD" gibt es leider genau so wenig wie ein bisschen
schwanger.
Ebenso müssen natürlich auch bei der
SCD individuelle Unverträglich-
keiten und eventuell bestehende Allergien berücksichtigt werden.
Die SCD ist nämlich entgegen der Annahme vieler keine Einheitsdiät,
sondern muss von jeder und jedem auf die ganz persönliche Situation
zugeschnitten werden.
Außerdem ist es sehr wichtig, nicht gleich von Anfang an die ganze
Palette
der erlaubten Lebensmittel zu essen. Zu Beginn der Diät ist es erforderlich,
für 2 bis 5 Tage die sogenannte Anfangsdiät
zu machen. Dadurch wird der
Darm auf die Ernährungsumstellung durch die SCD eingestimmt.
Und auch danach werden neue Lebensmittel nur ganz behutsam, Schritt
für Schritt hinzugefügt. Manchmal können durch diese behutsame
Vorgehensweise sogar bestehende Unverträglichkeiten verschwinden.
So wird beispielsweise Obst erst nach 2 Wochen und dann zunächst
nur
in geschälter und gekochter Form eingeführt. Die volle Palette
der bei
der SCD erlaubten Lebensmittel steht auf diese Weise, je nach persönlichem
Fortschritt, erst nach frühestens 6 Monaten zur Verfügung.
Wenn sich eine Besserung des Zustands ergibt, sollte die SCD noch mindestens
ein Jahr nach dem Verschwinden des letzten Symptoms eingehalten werden.
Die SCD wirkt jedoch nicht bei jedem Menschen, und auch nicht bei
jedem Menschen gleich schnell. Manche sehen sehr schnell Fortschritte,
bei anderen dauert es länger. Als Faustregel hat es sich bewährt,
die SCD
einen Monat lang ernsthaft zu befolgen, um zu sehen, ob sich bereits eine
Verbesserung ergibt und dann zu entscheiden, ob sie auch weiterhin
befolgt werden soll. Hierfür empfiehlt es sich, während dieser
Zeit ein Ernährungstagebuch zu führen.
Darüber hinaus kann die SCD eine eventuell
erforderliche
schulmedizinische Behandlung natürlich nicht ersetzen.
Besonders während eines Krankheitsschubes können zusätzliche
Maßnahmen wie z. B. eine medikamentöse Behandlung erforderlich
sein. Dies sollte mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden
Ärztin abgesprochen werden. Auf keinen Fall sollten Medikamente,
die bereits eingenommen werden, einfach abgesetzt werden.