Zucker im Fruchtsaft?
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Auf Seite 179 der deutschen Übersetzung des Buches über die SCD findet sich die Aussage, dass in Deutschland ein Fruchtsaft nur als solcher bezeichnet werden darf, wenn keine Zuckerzusätze enthalten sind.

Das stimmt so nicht.

Und zwar gibt es eine Richtlinie der EU, wonach es Fruchtsaftherstellern zur Korrektur eines sauren Geschmacks erlaubt ist, bis zu 15 Gramm Zucker pro Liter hinzuzufügen, ohne dass dies auf der Verpackung angegeben werden muss. Da dies bei der SCD ja fatale Folgen haben kann, stellt sich die Frage, was es denn mit dem Aufdruck "Ohne Zuckerzusatz" auf sich hat, der sich auf einigen Säften findet.

Eine Juristin, die Mitglied der Mailingliste ist, hat nach langen Recherchen und Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsministerium folgendes herausgefunden:

Nach Aussage des Verbandes der deutschen Fruchtsafthersteller ist der Aufdruck "Ohne Zuckerzusatz" freiwillig und bedeutet, dass wirklich kein Zucker - auch kein Korrekturzucker - im Saft enthalten ist. Man hat diesen freiwilligen Hinweis eingeführt, da man sich nach Öffnung des Gemeinsamen Marktes der EU vermehrt mit Fruchtsäften konfrontiert sah, die zu einem nicht unerheblichen Teil nachgezuckert waren. Da deutsche Säfte nach guter Tradition keine Korrekturzuckerzusätze enthalten, wollte man dies - in Abgrenzung zu anderen Säften - irgendwie kenntlich machen. Wenn also "ohne Zuckerzusatz" draufsteht, ist auch kein Zuckerzusatz drin.

Außerdem ist nach der besagten EU-Richtlinie bei Traubensaft und ebenso bei Birnensaft generell keine Korrekturzuckerung erlaubt, so dass diese Säfte auch ohne den Aufdruck "Ohne Zuckerzusatz" im Rahmen der SCD erlaubt sind.



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